- Sie haben ein Haus, eine Wohnung, eine Lebensversicherung oder ein Bankkonto in Italien geerbt und Sie wissen nicht, was zu tun ist, um die Erbschaft abzuwickeln?
- Sie möchten erfahren, wie hoch die Erbschaftssteuer ist, die Sie entrichten müssen und welche Fristen zu berücksichtigen sind?
- Sie wollen ein Testament erstellen lassen, das in Deutschland und Italien gültig ist?
Ich unterstütze Sie gerne dabei!
Als langjährige Expertin im italienischen Recht, kenne ich die Feinheiten des italienischen und des deutschen Erbrechts ganz genau.
Deutsch-italienisches Erbrecht – meine Leistungen
Deutsch-italienisches Erbrecht ist komplex. Damit alles reibungslos abläuft, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
- Ich kläre für Sie, ob in einem Erbfall deutsches oder italienisches Erbrecht Anwendung findet.
- In Italien gibt es keinen Erbschein – deswegen muss die Erbenstellung durch eine sog. “dichiarazione di atto di notorietà” oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Ich kümmere mich darum.
- In Italien muss innerhalb eines Jahres nach dem Ableben außerdem noch eine Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione) beim Italienischen Finanzamt abgegeben werden. Hierbei unterstütze ich Sie.
- Ich recherchiere für Sie das exakte Nachlassvermögen und reiche für Sie auf Basis dessen die Erbschaftssteuererklärung ein.
- Gemeinsam mit meinen Kooperationspartnern in Italien lösen wir für Sie die Bankkonten und Lebensversicherungen in Italien auf und kümmern uns, wenn nötig, um die Grundbuchumschreibungen einer geerbten Immobilie im italienischen Grundbuchamt.
- Ich erstelle und prüfe für Sie Testamente nach deutschem und italienischem Erbrecht.
kostenlos und unverbindlich.
So läuft eine Zusammenarbeit im deutsch-italienischen Erbrecht ab
Sie brauchen Beratung bezüglich einer erbrechtlichen Angelegenheit?
- Bitte kontaktieren Sie mich im ersten Schritt schriftlich oder telefonisch für ein kurzes, unverbindliches Erstgespräch.
- Sollten Sie sich im Anschluss für ein Mandatsverhältnis entscheiden, findet eine Erstberatung statt, in der wir eine Bestandsaufnahme Ihrer individuellen Situation machen.
- Ich beantrage für Sie den codice fiscale (italienische Steuernummer).
- Danach wissen Sie genau, welche Schritte Sie hinsichtlich Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit gehen sollten und inwiefern ich Ihnen dabei zur Seite stehe.
- Die gesamte Beratung rechne ich auf Honorarbasis ab. Im Erstkontakt informiere ich Sie gerne genauer über die Konditionen.
Das erwartet Sie bei
einer Zusammenarbeit
Erbrechtliche Unterstützung aus einer Hand
Ich kümmere mich persönlich um jeden Schritt Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit. Aufgrund meiner langjährigen Expertise in diesem Bereich kenne ich die Details des italienischen Erbrechts ganz genau und weiß, wie ich zeitnah und effizient darauf reagieren kann.
Sollte ich Unterstützung vor Ort benötigen, kann ich auf ein großes Netzwerk an Anwälten, Kooperationspartnern und Dienstleistern in ganz Italien zurückgreifen.
Natürlich spreche ich fließend
deutsch und italienisch.
Das sagen meine Mandant*innen über unsere Zusammenarbeit:
Luca V.
Frau Aslanian hat mich dabei unterstützt, ein kompliziertes Erbe zu verwalten. Sie ist kompetent, stets ansprechbar und sehr professionell. Ich danke ihr sehr für Ihre Unterstützung!
csp Photodesign
Frau Aslanian hat uns schon in den unterschiedlichsten Situationen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Ob es um Erbangelegenheiten, Wohnungskauf oder den Codice Fiscale geht – alles wurde professionell und schnell geklärt. Frau Aslanian wird auch in Zukunft für uns DIE Ansprechpartnerin in juristischen Angelegenheiten in Italien sein.
Deshalb kann ich auch Sie im
italienischen Erbrecht unterstützen
Seit fast 15 Jahren bin ich Anwältin für italienisches Recht.
Dabei habe ich mich auf italienisches Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert und kenne die damit verbundenen Feinheiten und Fallstricke ganz genau.
Mir ist es wichtig, dass Ihre individuelle rechtliche Angelegenheit unkompliziert und sicher für Sie abläuft. Dabei sehe ich mich als Ihre Sparringspartnerin und Unterstützung – gerade im sensiblen Thema Erbrecht.
In meiner Arbeit hilft mir, dass ich fließend deutsch und italienisch spreche und bereits seit 2014 das italienische Honorarkonsulat in Hamburg leite.
Häufige Fragen zu meiner Beratung im italienischen Erbrecht
Deutsch-italienisches Erbrecht kann komplex sein und auch die italienische Erbfolge unterscheidet sich von der deutschen. Vor allem, wenn Sie in einem Erbfall nicht vor Ort in Italien sind, ist es herausfordernd, die erforderlichen Schritte zu gehen und nichts zu übersehen.
Daher rate ich dazu, sich rechtliche Beratung zu suchen. Auch wenn es keine Voraussetzung ist für Erben und Vererben in Italien.
Ich biete eine umfassende Rundum-Beratung an. Dazu gehört, dass ich Sie beim Verfassen oder Prüfen eines Testaments unterstütze. Außerdem bin ich an Ihrer Seite im konkreten Erbfall. So kümmere ich mich zum Beispiel um das Einreichen der Erbschaftsteuererklärung oder die notwendige Grundbucheintragung einer geerbten Immobilie. Mir ist wichtig, dass ich immer individuell auf Sie und Ihre persönliche erbrechtliche Angelegenheit eingehe und Sie mit viel Transparenz durch den gesamten Prozess führe.
Laut EU-Erbschaftsverordnung gilt der „letzte gewöhnliche Aufenthaltsort“ des Erblassers als ausschlaggebend.
Im ersten Schritt verabreden wir uns zu einem maximal 10-minütigen, unverbindlichen Erstgespräch. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, erfolgt eine Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation analysieren. Danach begleite ich Sie durch alle notwendigen Schritte Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit.
Ich rechne meine Beratung auf Honorarbasis ab. Im Erstkontakt informiere ich Sie gerne genauer über die Konditionen.
Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie mich gerne und wir klären alles Weitere im direkten Gespräch
Juristische Expertise aus einer Hand – vertrauen Sie auf Ihre Italien-Anwältin, ich kümmere mich um die Details.